Gehalt nicht ausgezahlt

Du hast gearbeitet aber dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt nicht oder viel zu spät? Dann steht dir dein Lohn ganz klar zu. Denn dein Arbeitsentgelt wird fällig, sobald du deine Leistung erbracht hast (§ 614 BGB) – und bei verspäteter Zahlung gerät dein Arbeitgeber automatisch in Verzug. Unsere Rückforderungskampagne unterstützt dich dabei, deine offenen Gehaltsansprüche durchzusetzen – unkompliziert und ohne Risiko. Handeln lohnt sich: Hol dir dein Geld!

Wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht zahlt oder zu spät überweist, hast du mehrere Optionen: Du kannst die sofortige Zahlung verlangen, Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 € geltend machen (§ 288 Abs. 5 BGB) HR WORKS+1 und – wenn nötig – deine Forderung gerichtlich durchsetzen. Wir prüfen deinen Arbeitsvertrag, ermitteln deine offenen Beträge und begleiten dich bis zur Auszahlung. Kurz gesagt: Du hast gearbeitet – wir holen dein Gehalt.

Honorar kassieren

Du hast deine Leistung erbracht, aber dein Kunde zahlt nicht? Rechnungen bleiben offen, Zahlungsziele werden ignoriert oder es wird plötzlich nachverhandelt, obwohl du deine Arbeit längst erledigt hast? Leider sind das keine Einzelfälle. Kleinunternehmer, Freelancer und Selbstständige geraten hier schnell ins Hintertreffen. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, dein verdientes Honorar professionell und konsequent einzutreiben, ohne Vorleistung und ohne Risiko. Lass dich nicht hinhalten: Dein Einsatz verdient faire Bezahlung.

Wenn Auftraggeber ihre Machtposition ausnutzen, geraten Selbstständige oft in eine schwache Verhandlungsposition. Doch säumige Forderungen sind kein Schicksal. Wir setzen sie rechtssicher durch, vom ersten Mahnschreiben und falls nötig bis zur Vollstreckung. Wir prüfen deinen Vertrag, dokumentieren die erbrachte Leistung und fordern dein Geld ein. Du musst dich um nichts kümmern. Kurz gesagt: Du konzentrierst dich auf dein Geschäft. Wir kümmern uns um dein Honorar.

Abfindung bei Kündigung

Hast du eine Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten, die du für unrechtmäßig hältst? Dann könntest du Anspruch auf eine Abfindung haben, selbst wenn kein automatischer Rechtsanspruch besteht. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, deine Situation zu prüfen und eventuelle Forderungen beitreiben zu lassen – ganz ohne Risiko. Jetzt handeln lohnt sich. Mach deine Rechte geltend!

Wenn deine Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt war, besteht die Möglichkeit, eine Abfindung durchsetzen zu lassen. Beispielsweise sind Kündigungen in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und einer sozial ungerechtfertigten Kündigung gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unwirksam. Wir prüfen deine Kündigung, klären die Erfolgsaussichten und setzen deine Abfindung bei deinem ehemaligen Arbeitgeber durch. In anderen Worten: Du registrieren dich, wir kümmern uns um dein Geld. Lassen dich nicht einfach so „rausschmeißen“ und deine Ansprüche professionell vertreten.