Du hast deine Leistung erbracht, aber dein Kunde zahlt nicht? Rechnungen bleiben offen, Zahlungsziele werden ignoriert oder es wird plötzlich nachverhandelt, obwohl du deine Arbeit längst erledigt hast? Leider sind das keine Einzelfälle. Kleinunternehmer, Freelancer und Selbstständige geraten hier schnell ins Hintertreffen. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, dein verdientes Honorar professionell und konsequent einzutreiben, ohne Vorleistung und ohne Risiko. Lass dich nicht hinhalten: Dein Einsatz verdient faire Bezahlung.
Wenn Auftraggeber ihre Machtposition ausnutzen, geraten Selbstständige oft in eine schwache Verhandlungsposition. Doch säumige Forderungen sind kein Schicksal. Wir setzen sie rechtssicher durch, vom ersten Mahnschreiben und falls nötig bis zur Vollstreckung. Wir prüfen deinen Vertrag, dokumentieren die erbrachte Leistung und fordern dein Geld ein. Du musst dich um nichts kümmern. Kurz gesagt: Du konzentrierst dich auf dein Geschäft. Wir kümmern uns um dein Honorar.
Was gilt als fällige Forderung, die eingetrieben werden kann?
Sobald du deine Leistung ordnungsgemäß erbracht und eine Rechnung gestellt hast, gilt dein Anspruch als fällig – unabhängig davon, ob der Kunde zahlt oder nicht.
Wie lange kann ich mein Honorar nachträglich einfordern?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Jahresende der Rechnungsstellung (§ 195 BGB).
Was, wenn der Kunde meine Rechnung einfach ignoriert?
Dann kannst du nach Verzugseintritt Mahnkosten und Verzugszinsen geltend machen – wir übernehmen das für dich.
Muss ich erst selbst mahnen, bevor Inkasso eingeschaltet wird?
Nein, rechtlich ist keine Mahnung vorgeschrieben. Wir empfehlen aber, neben der Rechnungsstellung mindestens eine weitere Zahlungsaufforderung zu senden.
Können Auftraggeber einfach den Preis nachträglich kürzen?
Nein – ist der Vertrag erfüllt, ist der vereinbarte Betrag geschuldet. Nachverhandlungen nach Leistungserbringung sind rechtlich unwirksam.
Können Auftraggeber einfach den Preis nachträglich kürzen?
Nein – ist der Vertrag erfüllt, ist der vereinbarte Betrag geschuldet. Nachverhandlungen nach Leistungserbringung sind rechtlich unwirksam.
Was kostet mich die Beitreibung durch das Inkasso?
Für dich als Unternehmer fallen keine Gebühren an – die Gebühren trägt der Auftraggeber im Verzug.
Was, wenn der Schuldner insolvent ist?
Wir prüfen den Einzelfall und melden die Forderung ggf. zur Insolvenztabelle an. Sollte dein Auftraggeber dich beauftragt haben als seine Insolvenz bereits absehbar war, könnte ein Insolvenzbetrug vorliegen. In dem Fall wären unsere Chancen dein offenes Honorar trotz Insolvenz beizutreiben entscheidend verbessert.

