Nebenkosten Abrechnung

Als Mieter hast du das Recht, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu erhalten. Unsere Kampagne hilft dir dabei, zu prüfen, ob dein Vermieter diese Frist eingehalten hat – und ob die Abrechnung korrekt ist. Wenn nicht, kannst du erheblich sparen – wir übernehmen das für dich.

Wenn der Vermieter die Abrechnung nicht fristgerecht erstellt oder dir nicht vollständig belegt, welche Kosten umgelegt wurden, kann das für dich Vorteile bringen. Beispielsweise darf der Vermieter nach Ablauf der zwölf Monate keine Nachforderungen mehr geltend machen. Wir prüfen deine Abrechnung, fordern fehlende Belege ein und setzen deine Ansprüche durch – du musst dich nicht allein durch die Paragraphen kämpfen.

Überhöhte Miete

Suchst du gerade eine Wohnung – und findest nur hohe Mietpreise? Dann kann dir die Mietpreisbremse helfen: In bestimmten Städten und Gemeinden dürfen Vermieter bei Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Unsere Kampagne zeigt dir, wo die Regelung gilt, wie du sie anwendest und wie du womöglich viel Geld sparen kannst – einfach, klar und ohne Risiko.

Die Mietpreisbremse gilt nur dort, wo dein Bundesland bzw. deine Stadt das per Verordnung eingeführt hat. Eine Ausnahme besteht z. B. bei Neubauten, bei umfassend modernisierten Wohnungen oder wenn die Vormiete schon hoch war. Wenn dein Mietvertrag also aktuell oder neu ist und du bemerkst, dass die Miete unverhältnismäßig hoch erscheint – lass uns gemeinsam prüfen, ob die Mietpreisbremse greift und wie viel du zurückfordern kannst. Wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht zahlt oder zu spät überweist, hast du mehrere Optionen: Du kannst die sofortige Zahlung verlangen, Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 € geltend machen (§ 288 Abs. 5 BGB) und – wenn nötig – deine Forderung gerichtlich durchsetzen. Wir prüfen deinen Arbeitsvertrag, ermitteln deine offenen Beträge und begleiten dich bis zur Auszahlung. Kurz gesagt: Du hast gearbeitet – wir holen dein Gehalt.

Zinsen und Prämien

Hast du einen Prämiensparvertrag abgeschlossen und wurden deine Zinsen über Jahre hinweg zu niedrig berechnet? Dann hast du jetzt eine Chance: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass viele Zinsanpassungsklauseln in solchen Verträgen unwirksam sind. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, deinen Vertrag prüfen zu lassen und mögliche Nachzahlungen einzufordern – schnell, transparent und ohne Risiko. Jetzt handeln lohnt sich!

Auch wenn dein Vertrag bereits beendet oder gekündigt wurde: Entscheidend ist, ob deine Bank oder Sparkasse dir bei Vertragsabschluss oder später nicht klar und fair erklärt hat, wie der Zinssatz geändert werden darf. In diesem Fall kann der Vertrag rückwirkend neu berechnet werden, inklusive möglicher Zinsnachforderungen. Wir schauen uns deine Unterlagen an, legen deine Ansprüche offen – du musst dich nicht allein durch den Paragraphendschungel kämpfen.

Gehalt nicht ausgezahlt

Du hast gearbeitet aber dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt nicht oder viel zu spät? Dann steht dir dein Lohn ganz klar zu. Denn dein Arbeitsentgelt wird fällig, sobald du deine Leistung erbracht hast (§ 614 BGB) – und bei verspäteter Zahlung gerät dein Arbeitgeber automatisch in Verzug. Unsere Rückforderungskampagne unterstützt dich dabei, deine offenen Gehaltsansprüche durchzusetzen – unkompliziert und ohne Risiko. Handeln lohnt sich: Hol dir dein Geld!

Wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht zahlt oder zu spät überweist, hast du mehrere Optionen: Du kannst die sofortige Zahlung verlangen, Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 € geltend machen (§ 288 Abs. 5 BGB) HR WORKS+1 und – wenn nötig – deine Forderung gerichtlich durchsetzen. Wir prüfen deinen Arbeitsvertrag, ermitteln deine offenen Beträge und begleiten dich bis zur Auszahlung. Kurz gesagt: Du hast gearbeitet – wir holen dein Gehalt.

Honorar kassieren

Du hast deine Leistung erbracht, aber dein Kunde zahlt nicht? Rechnungen bleiben offen, Zahlungsziele werden ignoriert oder es wird plötzlich nachverhandelt, obwohl du deine Arbeit längst erledigt hast? Leider sind das keine Einzelfälle. Kleinunternehmer, Freelancer und Selbstständige geraten hier schnell ins Hintertreffen. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, dein verdientes Honorar professionell und konsequent einzutreiben, ohne Vorleistung und ohne Risiko. Lass dich nicht hinhalten: Dein Einsatz verdient faire Bezahlung.

Wenn Auftraggeber ihre Machtposition ausnutzen, geraten Selbstständige oft in eine schwache Verhandlungsposition. Doch säumige Forderungen sind kein Schicksal. Wir setzen sie rechtssicher durch, vom ersten Mahnschreiben und falls nötig bis zur Vollstreckung. Wir prüfen deinen Vertrag, dokumentieren die erbrachte Leistung und fordern dein Geld ein. Du musst dich um nichts kümmern. Kurz gesagt: Du konzentrierst dich auf dein Geschäft. Wir kümmern uns um dein Honorar.

Abfindung bei Kündigung

Hast du eine Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten, die du für unrechtmäßig hältst? Dann könntest du Anspruch auf eine Abfindung haben, selbst wenn kein automatischer Rechtsanspruch besteht. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, deine Situation zu prüfen und eventuelle Forderungen beitreiben zu lassen – ganz ohne Risiko. Jetzt handeln lohnt sich. Mach deine Rechte geltend!

Wenn deine Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt war, besteht die Möglichkeit, eine Abfindung durchsetzen zu lassen. Beispielsweise sind Kündigungen in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und einer sozial ungerechtfertigten Kündigung gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unwirksam. Wir prüfen deine Kündigung, klären die Erfolgsaussichten und setzen deine Abfindung bei deinem ehemaligen Arbeitgeber durch. In anderen Worten: Du registrieren dich, wir kümmern uns um dein Geld. Lassen dich nicht einfach so „rausschmeißen“ und deine Ansprüche professionell vertreten.


Hol deine Kaution zurück

Du bist aus deiner Wohnung ausgezogen, aber deine Kaution steckt noch beim Vermieter fest? Dann bist du nicht allein. Viele Vermieter behalten Barkautionen länger als erlaubt oder kürzen sie willkürlich – oft mit fadenscheinigen Begründungen wie angeblichen „Schäden“ oder nicht belegten Nachzahlungen. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, deine Mietkaution samt Zinsen zurückzuerhalten – einfach, rechtssicher und ohne Risiko. Du hast deine Pflicht erfüllt, jetzt ist dein Vermieter am Zug.

Nach deutschem Mietrecht darf ein Vermieter die Kaution höchstens bis zu einem Jahr nach Auszug einbehalten, um mögliche Nachzahlungen oder Schäden abzurechnen. Ein längerer Einbehalt ist unzulässig. Trotzdem nutzen viele Vermieter ihre Machtposition aus, indem sie normale Abnutzung als Schaden deklarieren oder die Auszahlung endlos verzögern. Wir prüfen dein Übergabeprotokoll, vergleichen die geltend gemachten Abzüge und fordern deine Kaution konsequent zurück – inklusive möglicher Zinsen. In anderen Worten: Du bist ausgezogen, wir holen dein Geld raus.

Amazon Abo rückfordern

Hast du ein Amazon Prime-Abo und musstest seit Herbst 2022 deutlich mehr zahlen, obwohl du keine Änderung zugestimmt hast? Dann kannst du aktiv werden: Ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30. Oktober 2025 stellt klar: Die Preiserhöhung war unzulässig, weil Amazon einseitig erhöhte, ohne deine ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Mit unserer Rückforderungskampagne helfen wir dir, dein zu viel gezahltes Geld zurückzufordern – schnell und unkompliziert. Jetzt handeln lohnt sich. Hol dir, was dir zusteht!

Im Sommer 2022 erhöhte Amazon den Jahrespreis von 69 € auf 89,90 € sowie den Monatspreis von 7,99 € auf 8,99 €. Die Klage der Verbraucherzentrale NRW führte vor dem OLG Düsseldorf zur Entscheidung, dass die entsprechende Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Das heißt: Amazon hätte entweder den Vertrag kündigen oder die Änderung mit deiner Zustimmung vertraglich vereinbaren müssen – beides geschah nicht. Wir prüfen deinen Fall, ermitteln den zu viel gezahlten Betrag für dein Prime-Abo und setzen deine Rückforderung durch – du brauchst dich um nichts weiter zu kümmern.

Zu hohe Rückkaufsgebühren

Hast du deine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt und bist enttäuscht von der niedrigen Rendite? Dann könnte dein Vertrag noch rückabgewickelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Auch gekündigte oder beitragsfrei gestellte Policen sind keineswegs aus dem Rennen. Unsere Rückforderungskampagne prüft deinen Vertrag, deckt Belehrungs- oder Informationsfehler auf und setzt deine Ansprüche durch – damit du bekommst, was dir zusteht. Jetzt handeln lohnt sich.

Selbst wenn du deinen Vertrag bereits gekündigt oder Beiträge eingestellt hast – laut dem BGH-Urteil (Az. IV ZR 368/21) ist das kein Ausschlussgrund für eine Rückabwicklung. Entscheidend ist, ob bei Vertragsabschluss oder während der Laufzeit Verbraucherschutzpflichten verletzt wurden – etwa durch fehlerhafte Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen oder eine mangelhafte Verbraucherinformation. Viele Verträge von Anbieter*innen wie Allianz Lebensversicherung, Canada Life oder Generali Deutschland weisen solche Angriffsflächen auf. Wir prüfen deine Unterlagen, übernehmen den Schriftverkehr – du konzentrierst dich auf deine Zukunft.