Nebenkosten Abrechnung

Als Mieter hast du das Recht, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu erhalten. Unsere Kampagne hilft dir dabei, zu prüfen, ob dein Vermieter diese Frist eingehalten hat – und ob die Abrechnung korrekt ist. Wenn nicht, kannst du erheblich sparen – wir übernehmen das für dich.

Wenn der Vermieter die Abrechnung nicht fristgerecht erstellt oder dir nicht vollständig belegt, welche Kosten umgelegt wurden, kann das für dich Vorteile bringen. Beispielsweise darf der Vermieter nach Ablauf der zwölf Monate keine Nachforderungen mehr geltend machen. Wir prüfen deine Abrechnung, fordern fehlende Belege ein und setzen deine Ansprüche durch – du musst dich nicht allein durch die Paragraphen kämpfen.

Überhöhte Miete

Suchst du gerade eine Wohnung – und findest nur hohe Mietpreise? Dann kann dir die Mietpreisbremse helfen: In bestimmten Städten und Gemeinden dürfen Vermieter bei Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Unsere Kampagne zeigt dir, wo die Regelung gilt, wie du sie anwendest und wie du womöglich viel Geld sparen kannst – einfach, klar und ohne Risiko.

Die Mietpreisbremse gilt nur dort, wo dein Bundesland bzw. deine Stadt das per Verordnung eingeführt hat. Eine Ausnahme besteht z. B. bei Neubauten, bei umfassend modernisierten Wohnungen oder wenn die Vormiete schon hoch war. Wenn dein Mietvertrag also aktuell oder neu ist und du bemerkst, dass die Miete unverhältnismäßig hoch erscheint – lass uns gemeinsam prüfen, ob die Mietpreisbremse greift und wie viel du zurückfordern kannst. Wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht zahlt oder zu spät überweist, hast du mehrere Optionen: Du kannst die sofortige Zahlung verlangen, Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 € geltend machen (§ 288 Abs. 5 BGB) und – wenn nötig – deine Forderung gerichtlich durchsetzen. Wir prüfen deinen Arbeitsvertrag, ermitteln deine offenen Beträge und begleiten dich bis zur Auszahlung. Kurz gesagt: Du hast gearbeitet – wir holen dein Gehalt.

Hol deine Kaution zurück

Du bist aus deiner Wohnung ausgezogen, aber deine Kaution steckt noch beim Vermieter fest? Dann bist du nicht allein. Viele Vermieter behalten Barkautionen länger als erlaubt oder kürzen sie willkürlich – oft mit fadenscheinigen Begründungen wie angeblichen „Schäden“ oder nicht belegten Nachzahlungen. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, deine Mietkaution samt Zinsen zurückzuerhalten – einfach, rechtssicher und ohne Risiko. Du hast deine Pflicht erfüllt, jetzt ist dein Vermieter am Zug.

Nach deutschem Mietrecht darf ein Vermieter die Kaution höchstens bis zu einem Jahr nach Auszug einbehalten, um mögliche Nachzahlungen oder Schäden abzurechnen. Ein längerer Einbehalt ist unzulässig. Trotzdem nutzen viele Vermieter ihre Machtposition aus, indem sie normale Abnutzung als Schaden deklarieren oder die Auszahlung endlos verzögern. Wir prüfen dein Übergabeprotokoll, vergleichen die geltend gemachten Abzüge und fordern deine Kaution konsequent zurück – inklusive möglicher Zinsen. In anderen Worten: Du bist ausgezogen, wir holen dein Geld raus.