Zu hohe Rückkaufsgebühren

Hast du deine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt und bist enttäuscht von der niedrigen Rendite? Dann könnte dein Vertrag noch rückabgewickelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Auch gekündigte oder beitragsfrei gestellte Policen sind keineswegs aus dem Rennen. Unsere Rückforderungskampagne prüft deinen Vertrag, deckt Belehrungs- oder Informationsfehler auf und setzt deine Ansprüche durch – damit du bekommst, was dir zusteht. Jetzt handeln lohnt sich.

Selbst wenn du deinen Vertrag bereits gekündigt oder Beiträge eingestellt hast – laut dem BGH-Urteil (Az. IV ZR 368/21) ist das kein Ausschlussgrund für eine Rückabwicklung. Entscheidend ist, ob bei Vertragsabschluss oder während der Laufzeit Verbraucherschutzpflichten verletzt wurden – etwa durch fehlerhafte Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen oder eine mangelhafte Verbraucherinformation. Viele Verträge von Anbieter*innen wie Allianz Lebensversicherung, Canada Life oder Generali Deutschland weisen solche Angriffsflächen auf. Wir prüfen deine Unterlagen, übernehmen den Schriftverkehr – du konzentrierst dich auf deine Zukunft.