Hast du ein Amazon Prime-Abo und musstest seit Herbst 2022 deutlich mehr zahlen, obwohl du keine Änderung zugestimmt hast? Dann kannst du aktiv werden: Ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30. Oktober 2025 stellt klar: Die Preiserhöhung war unzulässig, weil Amazon einseitig erhöhte, ohne deine ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Mit unserer Rückforderungskampagne helfen wir dir, dein zu viel gezahltes Geld zurückzufordern – schnell und unkompliziert. Jetzt handeln lohnt sich. Hol dir, was dir zusteht!
Im Sommer 2022 erhöhte Amazon den Jahrespreis von 69 € auf 89,90 € sowie den Monatspreis von 7,99 € auf 8,99 €. Die Klage der Verbraucherzentrale NRW führte vor dem OLG Düsseldorf zur Entscheidung, dass die entsprechende Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Das heißt: Amazon hätte entweder den Vertrag kündigen oder die Änderung mit deiner Zustimmung vertraglich vereinbaren müssen – beides geschah nicht. Wir prüfen deinen Fall, ermitteln den zu viel gezahlten Betrag für dein Prime-Abo und setzen deine Rückforderung durch – du brauchst dich um nichts weiter zu kümmern.
Habe ich automatisch Anspruch auf Rückzahlung?
Ja – wenn du ein laufendes Prime-Abo hattest und die Preissteigerung ohne deine individuelle Zustimmung erfolgt ist, kannst du zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.
Wie viel kann ich zurückfordern?
Je nach Zahlungsweise (monatilch oder jährlich) können bis zu etwa 20 € pro Jahr und mehr für jedes Jahr seit 2022 anfallen.
Was muss ich tun, wenn ich betroffen bin?
Melde dich bei uns für die Rückforderungskampagne, wir prüfen deine Vertragsdaten und leiten die Forderung gegen Amazon ein.
Ich habe meinen Vertrag gekündigt – kann ich trotzdem rückfordern?
Ja – auch ehemalige Prime-Kunden können rückwirkend ihr Geld zurückfordern, solange die Preissteigerung unrechtmäßig war.
Ist das Urteil schon rechtskräftig?
Noch nicht – Amazon hat Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Trotzdem: Die Entscheidung des OLG setzt ein starkes Signal zu deinen Gunsten.
Gibt es eine Frist für meine Rückforderung?
Ja – grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Forderungen nach drei Jahren verjähren (§ 195 BGB). Es ist also wichtig, dass du schnell reagierst.
Was kostet mich die Rückforderung?
Für dich als Verbraucherin oder Verbraucher entstehen keine Kosten, wenn wir die Rückforderung im Rahmen unserer Kampagne übernehmen.

