Zinsen und Prämien

Hast du einen Prämiensparvertrag abgeschlossen und wurden deine Zinsen über Jahre hinweg zu niedrig berechnet? Dann hast du jetzt eine Chance: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass viele Zinsanpassungsklauseln in solchen Verträgen unwirksam sind. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, deinen Vertrag prüfen zu lassen und mögliche Nachzahlungen einzufordern – schnell, transparent und ohne Risiko. Jetzt handeln lohnt sich!

Auch wenn dein Vertrag bereits beendet oder gekündigt wurde: Entscheidend ist, ob deine Bank oder Sparkasse dir bei Vertragsabschluss oder später nicht klar und fair erklärt hat, wie der Zinssatz geändert werden darf. In diesem Fall kann der Vertrag rückwirkend neu berechnet werden, inklusive möglicher Zinsnachforderungen. Wir schauen uns deine Unterlagen an, legen deine Ansprüche offen – du musst dich nicht allein durch den Paragraphendschungel kämpfen.