Hast du einen Prämiensparvertrag abgeschlossen und wurden deine Zinsen über Jahre hinweg zu niedrig berechnet? Dann hast du jetzt eine Chance: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass viele Zinsanpassungsklauseln in solchen Verträgen unwirksam sind. Unsere Rückforderungskampagne hilft dir, deinen Vertrag prüfen zu lassen und mögliche Nachzahlungen einzufordern – schnell, transparent und ohne Risiko. Jetzt handeln lohnt sich!
Auch wenn dein Vertrag bereits beendet oder gekündigt wurde: Entscheidend ist, ob deine Bank oder Sparkasse dir bei Vertragsabschluss oder später nicht klar und fair erklärt hat, wie der Zinssatz geändert werden darf. In diesem Fall kann der Vertrag rückwirkend neu berechnet werden, inklusive möglicher Zinsnachforderungen. Wir schauen uns deine Unterlagen an, legen deine Ansprüche offen – du musst dich nicht allein durch den Paragraphendschungel kämpfen.
Was bedeutet „unwirksame Zinsanpassungsklausel“?
Das bedeutet, dass deine Bank (z. B. Sparkasse) den Zinssatz nach Belieben hat ändern dürfen, ohne für dich nachvollziehbare Kriterien – das ist laut Urteil nicht zulässig.
Welche Nach- und Zinsansprüche kann ich geltend machen?
Du kannst verlangen, dass dein Vertrag neu berechnet wird – mit einem unabhängigen Referenzzins – und ggf. Nachzahlungen erhalten.
Wie ist die Verjährung geregelt?
Der Anspruch auf weitere Zinsbeträge beginnt frühestens mit der wirksamen Beendigung des Vertrags.
Gilt das auch, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde?
Ja – selbst bei bereits gekündigten Prämiensparverträgen gelten die Ansprüche weiterhin.
Welche Institute sind betroffen?
Viele Sparkassen und Volksbanken haben solche Verträge angeboten – auch wenn dein Institut nicht genannt wird, lohnt eine Prüfung.
Was mache ich als Nächstes?
Sammle deine Vertragsunterlagen, Zinsnachweise, Sparbuch-Belege. Melde dich bei uns zur Kampagne – wir prüfen und setzen deine Forderung durch.

