Suchst du gerade eine Wohnung – und findest nur hohe Mietpreise? Dann kann dir die Mietpreisbremse helfen: In bestimmten Städten und Gemeinden dürfen Vermieter bei Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Unsere Kampagne zeigt dir, wo die Regelung gilt, wie du sie anwendest und wie du womöglich viel Geld sparen kannst – einfach, klar und ohne Risiko.
Die Mietpreisbremse gilt nur dort, wo dein Bundesland bzw. deine Stadt das per Verordnung eingeführt hat. Eine Ausnahme besteht z. B. bei Neubauten, bei umfassend modernisierten Wohnungen oder wenn die Vormiete schon hoch war. Wenn dein Mietvertrag also aktuell oder neu ist und du bemerkst, dass die Miete unverhältnismäßig hoch erscheint – lass uns gemeinsam prüfen, ob die Mietpreisbremse greift und wie viel du zurückfordern kannst. Wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht zahlt oder zu spät überweist, hast du mehrere Optionen: Du kannst die sofortige Zahlung verlangen, Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 € geltend machen (§ 288 Abs. 5 BGB) und – wenn nötig – deine Forderung gerichtlich durchsetzen. Wir prüfen deinen Arbeitsvertrag, ermitteln deine offenen Beträge und begleiten dich bis zur Auszahlung. Kurz gesagt: Du hast gearbeitet – wir holen dein Gehalt.
Wo gilt die Mietpreisbremse überhaupt?
Nur in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Ländern gesondert ausgewiesen wurden.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse konkret?
Bei Neuvermietung gilt: Maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete – das ist die gesetzliche Obergrenze.
Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?
Zum Beispiel bei Neubauten, großen Modernisierungen oder wenn die Vormiete schon deutlich höher war und korrekt mitgeteilt wurde.
Wie hoch darf deine Miete sein?
Du solltest deine Vergleichsmiete für deine Region ermitteln (z. B. über Mietspiegel). Dieser Betrag plus 10% entspricht das ist dein Maximalbetrag.
Wie setzt du die Mietpreisbremse durch?
Schritt 1: Du rügst schriftlich beim Vermieter eine vermutlich überhöhte Miete. Schritt 2: Du forderst Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete. Schritt 3: Mach rechtlich Druck, wenn nötig.
Was, wenn dein Vermieter deine Rüge ignoriert?
Dann hast du Anspruch auf rechtliche Hilfe – z. B. durch einen Mieterverein oder Fachmann. Du musst aktiv werden, da keine staatliche Behörde automatisch eingreift.

