Als Mieter hast du das Recht, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zu erhalten. Unsere Kampagne hilft dir dabei, zu prüfen, ob dein Vermieter diese Frist eingehalten hat – und ob die Abrechnung korrekt ist. Wenn nicht, kannst du erheblich sparen – wir übernehmen das für dich.
Wenn der Vermieter die Abrechnung nicht fristgerecht erstellt oder dir nicht vollständig belegt, welche Kosten umgelegt wurden, kann das für dich Vorteile bringen. Beispielsweise darf der Vermieter nach Ablauf der zwölf Monate keine Nachforderungen mehr geltend machen. Wir prüfen deine Abrechnung, fordern fehlende Belege ein und setzen deine Ansprüche durch – du musst dich nicht allein durch die Paragraphen kämpfen.
Wann musst du die Nebenkostenabrechnung bekommen?
Der Vermieter muss sie spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.
Was passiert, wenn der Vermieter die Frist verpasst?
Dann kann er keine Nachzahlung mehr fordern; Rückforderungen zu deinen Gunsten bleiben möglich.
Darf der Vermieter nur bestimmte Kosten umlegen?
Ja – nur Kosten, die im Mietvertrag vereinbart und zulässig sind; du hast Anspruch auf Einsicht in die Belege.
Wie lange darfst du Einsprüche gegen die Abrechnung erheben?
Ja – nur Kosten, die im Mietvertrag vereinbart und zulässig sind; du hast Anspruch auf Einsicht in die Belege.
Kann der Vermieter eine Nachzahlung verlangen, wenn du bereits ausgezogen bist?
Ja – aber nur wenn die Abrechnung binnen der zwölf-Monate-Frist zugestellt wurde und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was solltest du jetzt tun?
Sammle deine Abrechnungen, prüfe, ob sie fristgerecht kamen, bestelle wenn nötig die Belege beim Vermieter an und melde dich bei uns – wir helfen dir bei der Prüfung und setzen deine Forderung durch.

