Hast du deine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt und bist enttäuscht von der niedrigen Rendite? Dann könnte dein Vertrag noch rückabgewickelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Auch gekündigte oder beitragsfrei gestellte Policen sind keineswegs aus dem Rennen. Unsere Rückforderungskampagne prüft deinen Vertrag, deckt Belehrungs- oder Informationsfehler auf und setzt deine Ansprüche durch – damit du bekommst, was dir zusteht. Jetzt handeln lohnt sich.
Selbst wenn du deinen Vertrag bereits gekündigt oder Beiträge eingestellt hast – laut dem BGH-Urteil (Az. IV ZR 368/21) ist das kein Ausschlussgrund für eine Rückabwicklung. Entscheidend ist, ob bei Vertragsabschluss oder während der Laufzeit Verbraucherschutzpflichten verletzt wurden – etwa durch fehlerhafte Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen oder eine mangelhafte Verbraucherinformation. Viele Verträge von Anbieter*innen wie Allianz Lebensversicherung, Canada Life oder Generali Deutschland weisen solche Angriffsflächen auf. Wir prüfen deine Unterlagen, übernehmen den Schriftverkehr – du konzentrierst dich auf deine Zukunft.
Was bedeutet „Rückabwicklung“ einer Versicherung?
Die Versicherung wird wie rückgängig gemacht: Deine geleisteten Beiträge – abzüglich zulässiger Risikoanteile – werden dir gezahlt und oft zusätzlich ein Nutzungs- oder Zinsersatz-Anspruch.
Gilt das auch bei schon gekündigten oder beitragsfreien Policen?
Ja – der BGH hat entschieden, dass Kündigung oder Freistellung allein nicht verhindern, dass ein Vertrag rückabgewickelt werden kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zum Beispiel: Verbraucherschutzunterlagen unvollständig, Belehrung über Widerrufs- oder Widerspruchsrecht fehlerhaft oder verspätet übermittelt.
Wie viel kann ich zurückbekommen?
Das hängt vom Vertrag ab – oft bekommst du mehr als den Rückkaufswert, weil Abschluss- und Verwaltungskosten erstattet und Nutzungen ausgeglichen werden.
Was sollte ich tun, wenn ich einen Verdacht habe?
Lass deinen Versicherungsvertrag prüfen, dokumentiere Kündigung oder Beitragsfreistellung und melde dich bei uns – wir übernehmen die Rückforderung.
Ist das Verfahren kostenfrei für mich?
Ja – im Rahmen unserer Kampagne entstehen dir keine Vorleistungskosten; erst bei erfolgreicher Rückzahlung fällt eine Gebühr an.

