Du hast gearbeitet aber dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt nicht oder viel zu spät? Dann steht dir dein Lohn ganz klar zu. Denn dein Arbeitsentgelt wird fällig, sobald du deine Leistung erbracht hast (§ 614 BGB) – und bei verspäteter Zahlung gerät dein Arbeitgeber automatisch in Verzug. Unsere Rückforderungskampagne unterstützt dich dabei, deine offenen Gehaltsansprüche durchzusetzen – unkompliziert und ohne Risiko. Handeln lohnt sich: Hol dir dein Geld!
Wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht zahlt oder zu spät überweist, hast du mehrere Optionen: Du kannst die sofortige Zahlung verlangen, Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 € geltend machen (§ 288 Abs. 5 BGB) HR WORKS+1 und – wenn nötig – deine Forderung gerichtlich durchsetzen. Wir prüfen deinen Arbeitsvertrag, ermitteln deine offenen Beträge und begleiten dich bis zur Auszahlung. Kurz gesagt: Du hast gearbeitet – wir holen dein Gehalt.
Was, wenn mein Gehalt verspätet überwiesen wurde?
Wenn der vereinbarte Zeitpunkt überschritten ist – etwa Monatsende + ein bis zwei Tage – gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug; eine Mahnung ist nicht zwingend erforderlich.
Kann ich nachträglich Verzugszinsen oder Entschädigung verlangen?
Ja – bei verspäteter Zahlung kann unter anderem nach § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 € geltend gemacht werden.
Was mache ich, wenn der Arbeitgeber einfach nicht zahlt?
Du solltest schriftlich (z. B. per Einschreiben) die Zahlung einfordern und eine Frist setzen.
Ist es verpflichtend, erst eine Mahnung zu schicken?
Nein – bei Fälligkeit der Zahlung gerät der Arbeitgeber auch ohne Mahnung in Verzug. Eine Mahnung kann aber als Nachweis hilfreich sein.
Was passiert, wenn ich kündige, der Arbeitgeber aber noch Gehalt schuldet?
Der Anspruch bleibt bestehen – auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; es handelt sich um eine rückständige Vergütung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gewöhnlich beträgt die Verjährungsfrist für Arbeitslohnansprüche drei Jahre (§ 195 BGB). Je schneller du handelst, desto größer sind deine Chancen.
Was kostet mich die Rückforderung über Ihre Kampagne?
Für dich als Arbeitnehmer entsteht keine Vorleistungskosten – die gesetzlichen Gebühren trägt der Schuldner.

